22. Dezember 2024

Apple Notfallpass ausprobiert: Lebensretter auf dem iPhone

Wer eine verletzte oder bewusstlose Person findet, ist zur Hilfeleistung gesetzlich verpflichtet. Selbst wenn das Wissen um stabile Seitenlage, Mund-zu-Mund-Beatmung und Herz-Lungen-Wiederbelebung nicht ausreicht: Einen Notruf per 112 absetzen kann jeder, am Telefon sollten dann der Unfallort und die Situation genau beschrieben werden. Wer nicht hilft und wegsieht, macht sich nach § 323c Strafgesetzbuch Quelle: Teltarif… [weiterlesen]