Weitere
Auflagen sind, dass die Fahrer einen speziellen Führerschein
(in der Branche P-Schein genannt) vorweisen können, und dass nur
offiziell lizensierte Taxi-Betriebe Fahrgäste auch direkt von der
Straße aufnehmen dürfen. Mietwagenunternehmen dürfen ebenfalls Autos
mit Fahrern vermieten, aber die Fahrt muss jeweils vorab gebucht werden. Im
Gesetz ist für die Buchung vorgeschrieben, dass der Fahrauftrag Quelle: Teltarif… [weiterlesen]
Editorial: VorUBERgehendes Verbot!?
7. September 2014 von