Bevor man seinen Internetanschluss per Kabel oder
WLAN mit Dritten teilt, sollte man gründlich die Geschäftsbedingungen
des Anbieters lesen. Im schlimmsten Fall droht die Kündigung des
Anschlusses. Zwar gibt es kein Gesetz, das verbietet, seine
Internetleitung etwa mit den Nachbarn zu teilen. Manche Anbieter
erlauben so eine Nutzung allerdings nur nach schriftlicher
Genehmigung.
Dazu gehören nach Quelle: Teltarif… [weiterlesen]
Internetanschluss nicht immer teilen: Kündigung droht
15. Januar 2015 von