Wer private Fotos, Film- oder Tonaufnahmen mit dem Handy
verschicken möchte, braucht dafür die Einwilligung der Aufgenommenen
beziehungsweise des Urhebers. Andernfalls wird das Recht am eigenen Bild
verletzt, warnt das Informationszentrum Mobilfunk. Das gilt für Party-Fotos
ebenso wie für Urlaubsvideos in sozialen Netzwerken und Musik, die man mit
Freuden teilt. Aufnahmen, die heimlich gemacht wurden, Quelle: Teltarif… [weiterlesen]
Smartphone: Verbreitung eigener Fotos nicht immer erlaubt
6. Februar 2012 von
SMARTPHONENUTZER MÜSSEN RECHTSLAGE BEACHTEN
3. Februar 2012 von
03.02.12 | 08:07 Uhr
Wer private Fotos, Film- oder Tonaufnahmen mit dem Handy verschicken möchte, braucht dafür die Einwilligung der Aufgenommenen beziehungsweise des Urhebers. Andernfalls wird das Recht am eigenen Bild verletzt, warnt das Informationszentrum Mobilfunk. Quelle: ad-hoc… [weiterlesen]