Kammergerichts

22. Dezember 2024

Urteil: Prepaid-Anbieter muss vor unkalkulierbaren Kosten warnen

Mobilfunkanbieter müssen Kunden auf die Gefahr
hoher Kosten bei automatischer Guthabenaufladung hinweisen. Und sie
müssen über Auto-Aufladungen informieren – zum Beispiel per Mail oder
SMS. Das geht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin hervor (Az.:
22 U 207/11). Eine Prepaid-Kundin hatte sich geweigert, fast 15 000
Euro für Datenverbindungen zu zahlen, die 2009 aufgelaufen waren,
nachdem die Quelle: Teltarif… [weiterlesen]

Gericht: Mobilfunk-Kunde muss 14.700 Euro nicht zahlen

Ein Mobilfunkanbieter muss Kunden mit einem Prepaid-Vertrag mit automatischer Aufladung auf das Risiko besonders hoher Kosten hinweisen. Der 22. Zivilsenat des Berliner Kammergerichts bestätigte in einer am Dienstag bekannt gewordenen Entscheidung (PDF-Datei, Az. 22 U 207/11) ein Urteil des Berliner Landgerichts. Dieses hatte die Klage eines Mobilfunkanbieters zurückgewiesen, der Telefongebühren in Quelle: Heise.de… [weiterlesen]