Das Bonner Landgericht hat per einstweiliger Verfügung die Deutsche Telekom dazu verpflichtet, die vorhandene SIM-Lock-Sperre sowie den Netlock, die beim Kauf eines Apple iPhone 5 vorhanden sind, anzugeben. Wie der Gerichtsblog Lawblog.de berichtet, beanstandete die Wettbewerbszentrale, dass die Deutsche Telekom das iPhone 5 ohne einen Hinweis auf die Netzbeschränkung bewirbt.
Neben der Telekom bietet Quelle: Inside Handy… [weiterlesen]