Wenn aus Preis klar sein muss, dass Ware nicht echt ist – Urteil des Wiener Straflandesgerichts nicht rechtskräftig Der Verkauf von gefälschten, aber
einwandfrei funktionierenden Smartphones ist kein Betrug, wenn dem
Käufer aus dem Preis klar sein muss, dass die Ware nicht echt sein
kann. Das hat das Wiener Straflandesgericht am Freitag festgestellt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft Quelle: Der Standard.at… [weiterlesen]
Verkauf gefälschter Smartphones kein Betrug – Netzpolitik – derStandard.at › Web
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Wenn aus Preis klar sein muss, dass Ware nicht echt ist – Urteil des Wiener Straflandesgerichts nicht rechtskräftig Der Verkauf von gefälschten, aber
einwandfrei funktionierenden Smartphones ist kein Betrug, wenn dem
Käufer aus dem Preis klar sein muss, dass die Ware nicht echt sein
kann. Das hat das Wiener Straflandesgericht am Freitag festgestellt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft Quelle: Der Standard.at… [weiterlesen]
iPhone geklaut, SIM-Karte missbraucht: Kundin muss nicht zahlen
Eine Mobilfunk-Kundin, deren Rechnung nach dem Diebstahl ihres Apple iPhone
mehr als 7 500 Euro betrug, muss diese nicht zahlen. Das entschied das
Landgericht Berlin
(Az.: 9 O 177/12, Urteil vom 20.11.2012 – noch nicht rechtskräftig), wie die
Kanzlei Hollweck berichtet. Geklagt
hatte die Deutsche Telekom. Quelle: Teltarif… [weiterlesen]