Nächste Etappe im Urheber-Rechtsstreit zwischen Gema und Rapidshare. Die Auseinandersetzung ist zur Revision zugelassen worden und beide Parteien werten derweil das Urteil als Sieg in eigener Sache.
Der Urheber-Rechtsstreit der Verwertungsgesellschaft Gema mit dem Filehoster Rapidshare geht in die nächste Runde und wird voraussichtlich vor dem Bundesgerichtshof entschieden. Das Oberlandesgericht Quelle: Die Welt… [weiterlesen]