Etappensieg für den auch in Hamburg
aktiven Taxi-Konkurrenten Uber: Das Landgericht Frankfurt hob heute
seine einstweilige Verfügung vom August auf. In der
Sache sei die Verfügung zwar rechtens gewesen, entschied das Gericht (Aktenzeichen: 2-06 O 318/14).
In der mündlichen Verhandlung habe sich aber herausgebildet, dass
die zunächst vermutete Dringlichkeit als widerlegt zu erachten ist,
erklärte Quelle: Teltarif… [weiterlesen]
Taxi-Konkurrent Uber darf weiterfahren: Gericht hebt einstweilige Verfügung auf
16. September 2014 von