Mobilfunkanbieter müssen Kunden auf die Gefahr
hoher Kosten bei automatischer Guthabenaufladung hinweisen. Und sie
müssen über Auto-Aufladungen informieren – zum Beispiel per Mail oder
SMS. Das geht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin hervor (Az.:
22 U 207/11). Eine Prepaid-Kundin hatte sich geweigert, fast 15 000
Euro für Datenverbindungen zu zahlen, die 2009 aufgelaufen waren,
nachdem die Quelle: Teltarif… [weiterlesen]
Urteil: Prepaid-Anbieter muss vor unkalkulierbaren Kosten warnen
11. Juli 2012 von helling
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